Meldung für Veranstaltungen über 93 db(A) gemäss V-NISSG
Die Meldung muss mind. 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Vollzugsbehörde schriftliche eingereicht werden.
Meldung für Veranstaltungen über 93 db(A) gemäss V-NISSG
Die Meldung muss mind. 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Vollzugsbehörde schriftliche eingereicht werden.