Religion

Die Kirche im Kanton Bern

Als die vom Kanton anerkannten Landeskirchen definiert die Verfassung des Kantons Bern vom 6. März 1993 die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche. Sie sind öffentlichrechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit ( Kantonsverfassung Art. 121). Das Gesetz über die bernischen Landeskirchen regelt den strukturellen Rahmen der drei Landeskirchen.

Der Kanton Bern anerkennt die Jüdischen Gemeinden Bern und Biel als öffentlichrechtliche Körperschaften ( Kantonsverfassung Art. 126). Ihre Stellung ist im Gesetz über die jüdischen Gemeinden  geregelt.

Die Religionslandschaft des Kantons Bern ist vielfältig. Viele Religionsgemeinschaften sind als Vereine organisiert und unterstehen dem Vereinsrecht gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch, ZGB Art. 60ff . Sie verfügen im Gegensatz zu den Landeskirchen und den Jüdischen Gemeinden nicht über eine öffentlich-rechtliche Anerkennung. (Quelle: Website des Kantons Bern )

Christkatholische Kirche Biel
Ev.-ref. Kirchgemeinde Bürglen
Jüdische Gemeinde Biel
Römisch-katholische Kirchgemeinde