Gemeindeversammlungen

Pro Kalenderjahr finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt (jeweils im Juni und im Dezember). Stimmberechtigt sind alle Personen mit Schweizerbürgerrecht, welche seit mindestens 3 Monaten in Schwadernau wohnhaft sind.

Die Bevölkerung wird vorgängig der Versammlung über die Geschäfte informiert. Die Information erfolgt in Form einer Botschaft, welche auf der Homepage aufgeschaltet wird. Auf Wunsch wird diese auch in Papierform per Post zugestellt (bitte melden Sie sich in diesem Fall bei der Gemeindeverwaltung).

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