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Abfallreglement mit Gebührentarif
Aufschaltung folgt
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Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührentarif
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Adressänderung / Umzug / Wegzug / Zuzug
Die Gemeindeverwaltung führt das Einwohnerregister. Adressänderungen aufgrund von Wegzug, Umzug oder Zuzug werden dort eingetragen.
Für Ihre An- und Abmeldung oder Adressänderung in unserer Gemeinde steht Ihnen das Portal eUmzugCH zur Verfügung:
Der elektronische Umzug ermöglicht in der Schweiz niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizern, sich elektronisch an- oder abzumelden. Das persönliche Vorsprechen am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste ist bei der Verwendung des eUmzugs nicht mehr notwendig. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart ab. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich, hier ist zwingend das persönliche Vorsprechen notwendig!
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Baubewilligungsverfahren
Ansprechpartner für Baubewilligungen ist die Bauverwaltung Aegerten.
Andrea Haldimann, Bauverwalterin
E-MailLinks -
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Baureglement
Aufschaltung folgt
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Benützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung, inkl. Tarif
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Betreibungsregisterauszug
Für die Ausstellung eines Betreibungsregisterauszuges ist das für den Wohnort zuständige Betreibungsamt zuständig. Für Schwadernau ist dies das Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Biel/Bienne (032 635 95 50)
Öffnungszeiten Schalter
Montag bis Donnerstag:
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 bis 14.00 Uhr durchgehend
Öffnungszeiten Telefone
Montag bis Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr durchgehend
E-Mail -
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Betreuungsgutscheine (Kibon)
Die Einwohnergemeinde Schwadernau gibt Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab.
Bei Fragen zu den Gutscheinen wenden Sie sich an die Gemeindeschreiberei Schwadernau.
Links -
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Fischereipatente
Ausgabestellen von Fischereipatenten:
Waffen Glauser AG, Stadtplatz 17, 3270 Aarberg, 032 392 27 77
Fischer- Bijou Eliane Pfister, Bürenstrasse 21, 2543 Lengnau, 078 232 32 33
Tourismusbüro Erlach, Gemeindecamping, Stadtgraben 23, 3235 Erlach, 032 338 11 11
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Gastgewerbe/Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Die Gesuche aus dem Bereich "Gastgewerbe" sind bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne.
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Gebäudeversicherung Kanton Bern
Auf der Homepage der Gebäudeversicherung finden Sie detaillierte Informationen zum Gebäudeschutz.
Links - ...
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Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Personen sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen durch die KESB
Handlungsfähigkeitszeugnisse werden für die antragstellende Person selbst oder für Behörden ausgestellt. Eine Behörde muss nachweisen, dass die Ausstellung gesetzlich vorgesehen ist oder sie dieses für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zwingend benötigt. Ein Handlungsfähigkeitszeugnis enthält folgende Angaben:
Personalien (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort/Nationalität, Zivilstand, Adresse)
Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde (Zuzugsdatum)
Angaben zur zivilrechtlichen HandlungsfähigkeitWie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der KESB
- Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB, direkt am Schalter, per Post oder via untenstehendem online-Formular.
- Die gesuchstellende Person oder Behörde hat sich am Schalter, wie auch online, auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes resp. aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person beizulegen.
- Die KESB überprüft die Personalien; bei Unstimmigkeit nimmt sie Rücksprache mit der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
- Die KESB überprüft, ob für die betroffene Person eine die Handlungsfähigkeit einschränkende Erwachsenenschutzmassnahme besteht.
- Ist die Handlungsfähigkeit gegeben oder nur teilweise eingeschränkt, stellt die KESB das Handlungsfähigkeitszeugnis aus.
- Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Der Betrag kann entweder per Rechnung oder bar am Schalter beglichen werden.
Links -
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Hund (An- und Abmeldung)
Als Hundehalter können Sie diverse Änderungen direkt in der Datenbank AMICUS vornehmen.
Bei der ersten Anmeldung benötigen Sie eine Personennummer. Bitte wenden Sie sich dazu an die Gemeindeschreiberei.
Links - ...
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Lärmintensive Veranstaltungen, Meldepflicht
Meldung für Veranstaltungen über 93 db(A) gemäss V-NISSG
Die Meldung muss mind. 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Vollzugsbehörde schriftliche eingereicht werden. - ...
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Mehrzweckhalle, Reservationsanfrage
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie es bei der Gemeindeschreiberei ein.
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Pass- und Identitätskarte bestellen
Sie können einen Pass oder eine Identitätskarte im Kanton Bern bestellen, indem Sie online einen Termin auf www.pass-id.sid.be.ch oder telefonisch unter der Nummer 031 635 40 00 reservieren. Anschliessend müssen Sie zur Datenerfassung und Bezahlung eines der sieben kantonalen Ausweiszentren in Bern, Biel, Thun, Langnau, Langenthal, Gurtelerie oder Interlaken aufsuchen.
Links - ...
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Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen
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Reglement über die Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte
Aufschaltung folgt
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Reglement über die Urnenwahlen und Abstimmungen
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Steuererklärung (Bestellung Formulare)
Möchten Sie die Steuererklärung in Papierform? Sie können die Formulare bei der Finanzverwaltung bestellen.
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Steuern, Abzahlungsvereinbarung, Steuererlassgesuch
Eine Abzahlungsvereinbarung können Sie mit der Steuerverwaltung Region Seeland, Abteilung Inkasso, Bahnhofplatz 10, 2502 Biel, 031 633 60 01, regeln.
Das Gesuch um Steuererlass ist bei der Veranlagungsgemeinde (Wohnort am 31.12. des betroffenen Steuerjahres) einzureichen.
Dateien -
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Stromversorgung
Bei Fragen zur Stromversorgung wenden Sie sich bitte an den Netzbetreiber, Bernische Kraftwerke Nidau (BKW), 0844 121 113
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Unterhaltsreglement
Aufschaltung folgt
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Verordnung über die Tagesschule
Aufschaltung folgt
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Waffenerwerbsschein
Zuständig für die Erteilung von Waffenerwerbsscheinen ist
Kantonspolizei Bern
Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
Postfach
3001 Bern
Tel. +41 31 638 60 60 -
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WebGIS (Ortsplan)
WebGIS ist ein geografisches Informationssystem. Sie finden unter Schwadernau (öffentlich) den Ortsplan und erhalten diverse Informationen zu einzelnen Parzellen.
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Wohnsitzbescheinigung
Bitte bestellen Sie die Wohnsitzbescheinigung bei der Gemeindeschreiberei und geben Sie an, ob diese für einzelne Personen oder alle Haushaltsmitglieder ausgestellt werden soll.